Schulordnung



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Wir verstehen unsere Schule als eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern, Eltern und allen Mitarbeitern. In ihr ist die Würde des Menschen Grundlage allen Handelns.

Wir tragen Verantwortung für die Gemeinschaft und uns selbst in allem, was wir tun und unterlassen.

Das von unserem Namenspatron hergeleitete Bild vom Tragen und Getragenwerden prägt Lernen, Lehren und Leben am Christophorus-Gymnasium Altensteig.

Wir behandeln andere, wie wir von ihnen behandelt werden wollen, und achten dabei Leben und Würde, Individualität und Verschiedenheit aller.

Wir erwarten von jedem, sich entsprechend seiner Gaben und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen, und wir respektieren ihn in seiner Ganzheitlichkeit.

Wir entwickeln solidarisches und nachhaltiges Denken und Handeln und verpflichten uns auf eine Kultur der Gewaltlosigkeit und Toleranz, des Respekts, der Gerechtigkeit und des Friedens.

Wir lernen und leben demokratische Rechte und Pflichten in unserer Schulgemeinde. Wir engagieren uns in einem vielfältigen Schulleben.

Wir verpflichten uns dem eigenverantwortlichen Lernen und Lehren als der zentralen Aufgabe unserer Schule.



Die Schüler
sind Glieder der Schul- und ihrer Klassengemeinschaft. Eine Klassengemeinschaft lebt davon, dass der einzelne sich auf den anderen verlassen kann.
  • Jeder einzelne trägt zum Lernerfolg bei, indem er sich auf den Unterricht vorbereitet, aktiv im Unterricht mitarbeitet und das Erarbeitete vertieft.
  • Die Klassengemeinschaft lebt davon, dass jeder pünktlich und zuverlässig da ist. Für seine Anwesenheit trägt er selbst die Verantwortung.
  • Sie befolgen die Anweisungen des lehrenden und nicht-lehrenden Personals.
  • Die Schüler gehen höflich und fair mit Mitschülern und Lehrern um, insbesondere diskriminieren sie niemanden wegen seiner Herkunft, seines Aussehens, seiner Kleidung und seiner Ansichten.
  • Jeder Schüler bringt seine Begabungen und Fähigkeiten in die Schulgemeinde und in sein Lebensumfeld ein, sei es in eine AG, in einen Verein oder indem er sich anderweitig ehrenamtlich engagiert.

Die Lehrer
sind Glieder der Schulgemeinschaft. 
  • Sie bereiten ihren Unterricht gewissenhaft vor und setzen sich mit neuen Inhalten und Methoden auseinander.
  • Sie sehen in ihren Schülern ein gleichwertiges Gegenüber, was sich in der ruhigen und angstfreien Arbeitsatmosphäre, in konstruktiver Kritik und freundlichem Umgangston zeigt.
  • Sie ermutigen zu eigenverantwortlichem Lernen, leiten die Schüler an und unterstützen sie nach Kräften.

Die Eltern
des nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und unterstützen ihre Kinder in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung und ihrem Bemühen, sich in die Schulgemeinschaft und deren Regeln einzufinden. 
  • Sie arbeiten offen und konstruktiv mit Lehrern zusammen.
  • In den vielfältigen schulischen Gremien und Einrichtungen (z.B. Bibliothek) engagieren sich die Eltern aktiv.
  • Sie wissen das naturnahe Schulgelände zu schätzen und bringen sich in dessen Erhalt und Pflege ein.
  • Eine Mitgliedschaft im Förderverein der Schule unterstreicht das Wissen um eine Schule, deren Engagement weit über den Mindestanforderungen liegt und nur durch finanzielle Spenden gesichert werden kann


Hausordnung


Unterrichtsbeginn

  • Der Schüler oder die Schülerin ist verpflichtet, pünktlich zum Unterrichtsbeginn zu erscheinen.
  • Wenn die Klasse fünf Minuten nach dem Läuten noch ohne Lehrkraft bzw. ohne Aufsicht ist, meldet dies der(die) Klassensprecher(in) auf dem Sekretariat.


Ordnung in den Unterrichtsräumen
  • Die Klasse sorgt für Ordnung und Sauberkeit.
  • Die Klassenordner werden vom Klassenlehrer bestimmt; ihre Namen werden im Klassenbuch festgehalten.
  • Die aufsichtführenden Lehrer und Lehrerinnen kontrollieren während der großen Pausen in die Klassenzimmer.
  • Die Türen der Klassenzimmer bleiben während den Pausen offen.
  • Die unterrichtenden und aufsichtführenden Lehrkräfte achten darauf, dass die Klassenordner ihre Aufgaben erledigen.


Verhalten im Schulbereich
  • Schüler und Schülerinnen haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, gefährdet, geschädigt oder verletzt wird. Das Laufen in den Schulgebäuden ist verboten.
  • Alle Schüler und Schülerinnen sind angehalten, das gesamte Schulgelände ordentlich und sauber zu halten sowie Sachbeschädigungen aktiv zu begegnen.
  • Das Rauchen für Personen unter 18 Jahren ist auf dem Schulgelände verboten. Über die Einrichtung einer Raucherecke für Personen ab 18 Jahren entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz am Anfang eines Schuljahres neu. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Sauberhaltung kann die Raucherecke geschlossen werden.
  • Das Handy / Smartphone bleibt während des Vormittags zwischen 07:30 und 12:40 Uhr sowie an Schulnachmittagen zwischen 13:25 und dem Unterrichtsschluss ausgeschaltet. Alle Schülerinnen und Schüler der Kursstufen 1 und 2 können ihr Handy / Smartphone im Kursstufenraum (ehemals Medienraum) in Freistunden benutzen. Fachlehrer können für Unterrichtszwecke Ausnahmen gewähren. Bei Missbrauch werden Handys / Smartphones eingezogen, sicher verwahrt und nach Unterrichtsende dem Berechtigten (Schüler bzw. Erziehungsberechtigten im Wiederholungsfalle) ausgehändigt. Gleiches gilt für ähnliche elektronischen Geräte.
  • Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungswagen müssen immer freigehalten werden. Hierbei handelt es sich um den Fahrweg vom Grenzweg zum Pausenhof und um den Bereich zwischen Lehrerparkplatz und dem naturwissenschaftlichen Trakt. Unbefugtes Fahren und Parken auf dem Lehrerparkplatz ist verboten.
  • Das naturnahe Schulgelände, Teich und Messgelände der Wetterstation sind besondere Schulprojekte, und daher besonders schonend zu behandeln.
  • Das Verhalten während des Sportunterrichts regeln die Hallenordnungen. Sie sind Bestandteil der Schulordnung und hängen im Foyer der Justus-Perels-Halle bzw. der Eichwaldhalle aus.
  • Den Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufen K1 und K2 ist das Verlassen des Schulgeländes in der großen Pause und in den Freistunden auf eigene Gefahr gestattet.
  • Essen und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht gestattet.
  • Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche oder sonstige Gruppierungen sowie die Durchführung von nicht-schulischen Wettbewerben und Erhebungen sind verboten.
  • Aushänge und Ausstellungen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Schulleitung.
  • Für die Aushänge stehen nur die ausgewiesenen Flächen zur Verfügung. Das Bekleben von Glasfenstern und Glastüren der Außenfassade des Gebäudes ist verboten.
  • Für die Aushänge am SMV-Brett ist die SMV allein verantwortlich.
  • Diese Aushänge unterliegen ausschließlich der Genehmigung durch die SMV. Sie dürfen allerdings nicht gegen die bestehenden Gesetze und die Schulordnung verstoßen. Darüber wacht die Schulleitung.
  • Fundsachen aus der Schule sind beim Hausmeister abzugeben, Fundsachen aus der Sporthalle bei einem Sportlehrer. Bei Diebstahl haftet die Schule nicht.
  • Grundsätzlich besteht am CGA Alkoholverbot. Über generelle Ausnahmen entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz, über Einzelfälle die Schulleitung nach den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes.

 
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages des CGA, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb des CGA.
  • Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an oberster Stelle. Sie kommen nur in Betracht, wenn pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen.
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Wiederheranführung der Kinder und Jugendlichen an die Regeln der Schulgemeinschaft. Sie sollen, sofern dies möglich ist, den Schüler für ein gemeinschaftsbildendes Verhalten sensibilisieren.
  • Ziel einer Erziehungsmaßnahme ist die Einsicht.
  • Verstöße gegen die Schulordnung und daraus resultierende Erziehungsmaßnahmen werden durch einen Vermerk im Klassenbuch oder in der Schülerakte festgehalten.
  • Müssen Schüler oder Schülerinnen wegen Erziehungsmaßnahmen außerhalb ihrer Unterrichtszeit in der Schule bleiben, müssen die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden. Die Erziehungsmaßnahme darf nicht an dem Tag, an dem sie ausgesprochen wird, durchgeführt werden.


Schlusswort
Unsere Schule basiert auf Verbindlichkeit. Sie kann nur bestehen, wenn jeder die Eigenart und Leistung des anderen auch über den Unterricht hinaus respektiert und anerkennt. Dies gilt für alle am Schulleben beteiligten Personen, für die gesamte Schulgemeinde.
Daraus folgend gilt für jeden, dass er mit dem Gegenüber fair umgeht, ihm freundlich begegnet, für Fehlverhalten um Entschuldigung bittet und sich aktiv an der Lösung von Konflikten beteiligt.


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